Ob eine Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für ein Verfahren gewährt hängt nicht von Ihrem Rechtsanwalt, sondern von dem zwischen Ihnen und der
Versicherung geschlossen Vertrag ab.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihr Verfahren übernimmt, können Sie sich mit Ihrem
Versicherungsvertreter in Verbindung setzen. Gern übernehme auch ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei für Sie.
Zu beachten ist hier, dass die Regulierung der Kosten ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag realisiert wird. Haben Sie eine
Selbstbeteiligung vereinbart, muss diese von Ihnen gefordert werden. Auch werden oft Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Des Weiteren ist die
außergerichtliche Vertretung in sozialgerichtlichen Angelegenheiten oftmals nicht abgedeckt.
Hat die Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz gewährt, übernimmt diese nicht nur die Kosten Ihres Anwalts und die Gerichtskosten, sondern im Fall
des teilweisen oder kompletten Unterliegens auch die Kosten der Gegenseite.